die Vorgangsweise bei der gegenseitigen Verständigung;
BGBl. Nr. 623/1993
623. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Zur Durchführung dieses Abkommens können die Innenminister der Vertragsparteien zweckentsprechende Vereinbarungen treffen, insbesondere über
- Litera a
- Litera bdie für eine Übernahme erforderlichen Angaben und Unterlagen;
- Litera cdie Umstände, unter denen eine rechtswidrige Einreise anzunehmen ist;
- Litera ddie Grenzübergänge für die Übernahme;
- Litera eden Kostenersatz nach Artikel 4 Absatz 6;
- Litera fdie Abhaltung von Expertengesprächen.