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BGBl. Nr. 631/1993

kundgemacht 14.09.1993
631. Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von organischen Peroxiden, Klasse 5.2
VEREINBARUNG zwischen der zuständigen Behörde für das ADR der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von organischen Peroxiden, Klasse 5.2
Kundmachung BGBl. Nr. 631/1993× zu ADR - Beförderung von organischen Peroxiden, Klasse 5.2

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von organischen Peroxiden, Klasse 5.2 neu