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BGBl. Nr. 640/1993

kundgemacht 21.09.1993 RIS↗
640. Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bulgarien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift
Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bulgarien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift
Kundmachung BGBl. Nr. 640/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien neu § 0↗RIS↗
Anl. 8neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 640/1993 Anl. 8↗RIS↗

ANHANG römisch acht

AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD

BULGARIEN

  1. Ziffer eins
    Die Abschaffung von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung in bezug auf Export gilt nicht für die folgenden Erzeugnisse:

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Waren-

nummer     HS-Code                  Warenbeschreibung

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72.04                  Abfälle aus Schrott, aus Eisen oder Stahl;

                       Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.

         7204.10       - Abfälle aus Schrott, aus Gußeisen

                       - Abfälle aus Schrott, aus legiertem Stahl:

         7204.21       - - aus rostfreiem Stahl

         7204.29       - - sonstige

         7204.30       - Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen

                         oder Stahl

                       - andere Abfälle und Schrott:

         7204.41       - - Drehspäne, Hobelspäne, Schleifspäne,

                           Sägestaub, Feilspäne, Schneid- und

                           Stanzabfälle, auch paketiert

         7204.49       - - sonstige

74.04    7404.00       Abfälle aus Schrott, aus Kupfer.

75.03    7503.00       Abfälle aus Schrott, aus Nickel.

76.02    7602.00       Abfälle aus Schrott, aus Aluminium.

78.02    7802.00       Abfälle aus Schrott, aus Blei.

79.02    7902.00       Abfälle aus Schrott, aus Zink.

80.02    8002.00       Abfälle aus Schrott, aus Zinn.

  1. Ziffer 2
    Ersetzt Bulgarien diese Maßnahmen durch Ausfuhrsteuern, werden diese von den Bestimmungen des Absatzes 3 von Artikel 7 des Abkommens nicht erfaßt.