Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage 1)
BGBl. Nr. 661/1993
661. Verordnung: Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1neu
Paragraph eins,
Für die nachstehend genannten mittleren und höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage 2)