BGBl. Nr. 670/1993
670. Verordnung: Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen die „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Serbien und Montenegro)
Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen gegen die „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Serbien und Montenegro)
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen
neu
§ 2neu
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