BGBl. Nr. 727/1993
727. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Geräten mit inerten Gasen, wie Schwefelhexafluorid [Klasse 2, Ziffer 5 a)]
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Geräten mit inerten Gasen, wie Schwefelhexafluorid [Klasse 2, Ziffer 5 a)]
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von Geräten mit inerten Gasen
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Art. 1neu
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