BGBl. Nr. 730/1993
730. Verordnung: Ausbildung und Prüfung für den Studentenberatungsdienst
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Ausbildung und Prüfung für den Studentenberatungsdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den Studentenberatungsdienst
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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