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BGBl. Nr. 813/1993

kundgemacht 30.11.1993
813. Abänderungen zu Artikel 10 und 12 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
ABÄNDERUNGEN ZU ARTIKEL 10 UND 12 DES ÜBEREINKOMMENS BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN
Kundmachung BGBl. Nr. 813/1993× zu Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen 2