BGBl. Nr. 813/1993
813. Abänderungen zu Artikel 10 und 12 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
ABÄNDERUNGEN ZU ARTIKEL 10 UND 12 DES ÜBEREINKOMMENS BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Art. 10geändert
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Art. 12geändert
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