BGBl. Nr. 826/1993
826. Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR von Finnland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von entzündbaren festen Stoffen der Klasse 4.1
VEREINBARUNG zwischen der zuständigen Behörde für das ADR von Finnland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von entzündbaren festen Stoffen der Klasse 4.1
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Vereinbarungen gem. Rn. 2010 und 10 602
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