BGBl. Nr. 868/1993
868. Verordnung: Aufhebung der Schokoladegewichtsverordnung und Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 sowie der Verordnungen über die Kennzeichnung pulverförmiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung von Klarspülmitteln für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung pulverförmiger Spülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung flüssiger, händischer Geschirrspülmittel, über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien, über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel sowie über die Kennzeichnung verpackter Toiletteseifen und anderer verpackter Reinigungsseifen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Schokoladegewichtsverordnung aufgehoben wird und die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 sowie die Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Kennzeichnung pulverförmiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung von Klarspülmitteln für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung pulverförmiger Spülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung flüssiger, händischer Geschirrspülmittel, über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien, über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel sowie über die Kennzeichnung verpackter Toiletteseifen und anderer verpackter Reinigungsseifen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Kennzeichnung von verpackten Toiletteseifen und Reinigungsseifen
1
§ 2aufgehoben
lädt …