BGBl. Nr. 903/1993
903. Bundesgesetz: Flurverfassungsnovelle 1993
Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 geändert wird (Flurverfassungsnovelle 1993)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 39neu
Parteierklärungen und Vergleiche.
Paragraph 39,
Die im Laufe des Verfahrens vor oder gegenüber den Agrarbehörden abgegebenen Erklärungen und die mit deren Genehmigung abgeschlossenen Vergleiche bedürfen weder einer Zustimmung dritter Personen noch unterliegen sie einer Genehmigung durch Verwaltungs-, Pflegschafts- oder Fideikommißbehörden.