Absatz eins,Erklärungen, welche im Laufe des Verfahrens vor oder gegenüber der Behörde abgegeben wurden, dürfen nur mit Zustimmung der Behörde widerrufen werden.
BGBl. Nr. 903/1993
903. Bundesgesetz: Flurverfassungsnovelle 1993
Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 geändert wird (Flurverfassungsnovelle 1993)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 40neu
Widerruf von Parteierklärungen.
Paragraph 40,
- Absatz 2,Die Zustimmung ist zu versagen, wenn aus einem solchen Widerruf eine erhebliche Störung der Arbeiten zu besorgen ist.
- Absatz 3,(Gegenstandslos, B-VG. in der Fassung von 1929, Artikel 12, Absatz 2 und Agrarbehördengesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1951,, Paragraph 7,)