BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 5neu
ANLAGE römisch fünf
LIEFERANTENERKLÄRUNG
Anmerkung, Artikel 8, des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Protokoll 4 über die Ursprungsregeln werden in der Fußnote 2 der Anlage römisch fünf und in Fußnote 3 der Anlage römisch sechs die Worte „der Schweiz“ und „schweizerische“ durch die Worte „Schweden“ bzw. „schwedische“ ersetzt.“)


Anl. 5neu nie in Kraft getreten
ANLAGE römisch fünf
LIEFERANTENERKLÄRUNG

