BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6neu
ANLAGE römisch sechs
LANGZEIT-LIEFERANTENERKLÄRUNG
Anmerkung, Artikel 8, des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Protokoll 4 über die Ursprungsregeln werden in der Fußnote 2 der Anlage römisch fünf und in Fußnote 3 der Anlage römisch sechs die Worte „der Schweiz“ und „schweizerische“ durch die Worte „Schweden“ bzw. „schwedische“ ersetzt.“)


Anl. 6neu nie in Kraft getreten
ANLAGE römisch sechs
LANGZEIT-LIEFERANTENERKLÄRUNG

