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BGBl. Nr. 909/1993

kundgemacht 29.12.1993 RIS↗
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Kundmachung BGBl. Nr. 909/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EWR-Abkommen – Protokoll 4 neu § 0↗RIS↗
Anl. 6neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Anl. 6↗RIS↗

ANLAGE römisch sechs

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Anmerkung, Artikel 8, des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Protokoll 4 über die Ursprungsregeln werden in der Fußnote 2 der Anlage römisch fünf und in Fußnote 3 der Anlage römisch sechs die Worte „der Schweiz“ und „schweizerische“ durch die Worte „Schweden“ bzw. „schwedische“ ersetzt.“)

Anl. 6neu nie in Kraft getreten
nie in Kraft getreten (vorgesehen ab 01.01.1994) · idF BGBl. Nr. 909/1993 · an diesem Tag: BGBl. Nr. 910/1993 Anl. 6↗RIS↗

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