Absatz eins,Zusammenarbeit findet im Einklang mit den in diesem Protokoll niedergelegten Bestimmungen statt,
- Litera awenn der gemeinsame Umsatz der beteiligten Unternehmen im Gebiet der EFTA-Staaten 25% oder mehr ihres Gesamtumsatzes in dem unter dieses Abkommen fallenden Gebiet ausmacht, oder
- Litera bwenn mindestens zwei beteiligte Unternehmen einen Umsatz von mehr als 250 Millionen ECU im Gebiet der EFTA-Staaten erzielen, oder
- Litera cwenn Zusammenschlüsse eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken könnten und dadurch der wirksame Wettbewerb in den Gebieten der EFTA-Staaten oder in einem wesentlichen Teil derselbigen erheblich behindert würde.