388 D 0524: Entscheidung 88/524/EWG des Rates vom 26. Juli 1988 über die Durchführung eines Aktionsplans zur Schaffung eines Marktes für Informationsdienste Amtsblatt Nummer L 288 vom 21. 10. 1988, Seite 39);
BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Informationsdienste
Mit Inkrafttreten des Abkommens legt der Gemeinsame EWR-Ausschuß die Bedingungen für eine Teilnahme der EFTA-Staaten an den Programmen fest, die aufgrund beziehungsweise im Rahmen der nachstehend genannten Entscheidungen des EG-Rates auf dem Gebiet der Informationsdienste aufgestellt wurden:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählung389 D 0286: Entscheidung 89/286/EWG des Rates vom 17. April 1989 über die Durchführung auf Gemeinschaftsebene der Hauptphase des strategischen Programms für Innovation und Technologietransfer (1989 – 1993) (Programm SPRINT) Amtsblatt Nummer L 112 vom 25. 4. 1989, Seite 12).