BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Die Vertragsparteien führen keinerlei Beschränkungen oder administrative und technische Vorschriften ein, die im Handel mit den Vertragsparteien ein Hindernis für den freien Verkehr der unter dieses Protokoll fallenden Erzeugnisse darstellen würden.