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BGBl. Nr. 909/1993

kundgemacht 29.12.1993 RIS↗
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Kundmachung BGBl. Nr. 909/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EWR-Abkommen – Protokoll 14 neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Die Vertragsparteien führen keinerlei Beschränkungen oder administrative und technische Vorschriften ein, die im Handel mit den Vertragsparteien ein Hindernis für den freien Verkehr der unter dieses Protokoll fallenden Erzeugnisse darstellen würden.