Absatz eins,Die Zusammenarbeit in Umweltfragen wird im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen vertieft:
- StrichaufzählungUmweltpolitik und Umweltaktionsprogramme;
- StrichaufzählungEinbindung der Erfordernisse des Umweltschutzes in andere Politikbereiche;
- Strichaufzählungwirtschaftliche und steuerliche Instrumente;
- StrichaufzählungUmweltfragen von grenzüberschreitender Bedeutung;
- Strichaufzählungwichtige regionale und globale Themen, die in internationalen Organisationen erörtert werden.
Die Zusammenarbeit schließt unter anderem regelmäßige Sitzungen ein.