BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu nie in Kraft getreten
Artikel 4
Die Bestimmungen über die Rückerstattung von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung in den Abkommen über die Arbeitslosenversicherung, die die Schweiz mit Frankreich (Abkommen vom 14. Dezember 1978), Italien (Abkommen vom 12. Dezember 1978), der Bundesrepublik Deutschland (Abkommen vom 17. November 1982), Österreich (Abkommen vom 14. Dezember 1978) und dem Fürstentum Liechtenstein (Abkommen vom 15. Januar 1979) geschlossen hat, finden während der Übergangszeiten weiterhin Anwendung.