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BGBl. Nr. 909/1993

kundgemacht 29.12.1993 RIS↗
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Kundmachung BGBl. Nr. 909/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EWR-Abkommen – Protokoll 9 neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4

  1. Absatz eins,Den Wettbewerb verzerrende staatliche Beihilfen im Fischereisektor werden abgeschafft.
  2. Absatz 2,Die Rechtsvorschriften betreffend die Marktorganisation für den Fischereisektor werden so angepaßt, daß sie den Wettbewerb nicht verzerren.
  3. Absatz 3,Die Vertragsparteien bemühen sich, Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die es den anderen Vertragsparteien ermöglichen, von Antidumpingmaßnahmen und Ausgleichszöllen abzusehen.