Artikel 2 Absatz 1;
BGBl. Nr. 909/1993
909. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Überprüfung
Die Bestimmungen von
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungArtikel 2 Absatz 2;
- StrichaufzählungArtikel 3 Absatz 2 und
- StrichaufzählungArtikel 3 Absatz 3
werden bis 1. Januar 1994 vom Gemeinsamen EWR-Ausschuß überprüft und nach Maßgabe der Erfahrungen, die bei ihrer Anwendung gemacht wurden, sowie unter Berücksichtigung etwaiger Entscheidungen der Gemeinschaft zur Haushaltsordnung und/oder zur Vorlage des Gesamthaushaltsplans entsprechend geändert.