Absatz eins,Die Vertragsparteien können die Amtshilfe nach Maßgabe dieses Protokolls verweigern, wenn diese
- Litera adie Souveränität, die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder andere wesentliche Interessen beeinträchtigen könnte oder
- Litera bWährungs- oder Steuervorschriften außerhalb des Zollrechts betrifft oder
- Litera cein Betriebs-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnis verletzen würde.