BGBl. Nr. 910/1993
910. Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum samt Anhang, Schlußakte, Erklärungen, Vereinbarter Niederschrift und Einvernehmen
ANPASSUNGSPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11geändert
Artikel 11
Im Sinne dieses Protokolls gelten als „Saisonarbeiter“ bzw. „Grenzgänger“ Beschäftigte gemäß der Definition in den nationalen Rechtsvorschriften der Schweiz bzw. Liechtensteins zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens.