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BGBl. Nr. 916/1993

kundgemacht 29.12.1993 RIS↗Parlament↗
916. Anpassungsprotokoll zum Abkommen über einen Parlamentarischen Ausschuß der EFTA-Staaten
ANPASSUNGSPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN ÜBER EINEN PARLAMENTARISCHEN AUSSCHUSS DER EFTA-STAATEN
Kundmachung BGBl. Nr. 916/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EFTA - Parlamentarischer Ausschuß - Anpassungsprotokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 916/1993 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Artikel 16 Absatz 3 wird durch folgendes ersetzt:

„3. Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über einen Parlamentarischen Ausschuß der EFTA-Staaten vorgesehen sind.''