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BGBl. Nr. 925/1993

kundgemacht 30.12.1993
925. Verordnung: Änderung der zulässigen Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) geändert wird
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Änderungen durch diese Kundmachung

Bundeshöchstzahl aufgehoben