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BGBl. Nr. 952/1993

kundgemacht 30.12.1993
952. Verordnung: Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Kundmachung BGBl. Nr. 952/1993× zu Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

Änderungen durch diese Kundmachung

Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten neu