BGBl. Nr. 952/1993
952. Verordnung: Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten