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BGBl. Nr. 968/1993

kundgemacht 30.12.1993
968. Bundesgesetz: Regelung der Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite
Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 968/1993× zu EUROFIMA-Gesetz

Änderungen durch diese Kundmachung

EUROFIMA-Gesetz neu