BGBl. Nr. 126/1994
126. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1740 l
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1740 l
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1 740 l Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1984,) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1993,