BGBl. Nr. 158/1994
158. Verordnung: Festlegung der Schulen und Studienrichtungen, die bestimmten Handwerken entsprechen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Schulen und Studienrichtungen festgelegt werden, die bestimmten Handwerken entsprechen
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Schulen und Studienrichtungen, die bestimmten Handwerken entsprechen
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§ 4neu
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