BGBl. Nr. 176/1994
176. Protokoll über die Nachfolge der Tschechischen Republik zu dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses
PROTOKOLL ÜBER DIE NACHFOLGE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER CSFR
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
ARTIKEL 3
Dieses Protokoll tritt hinsichtlich eines Signatarstaates bei seiner Unterzeichnung in Kraft, vorausgesetzt, daß sich die Tschechische Republik unter diesen Staaten befindet, außer wenn ein Signatarstaat es vorbehaltlich der Ratifizierung unterzeichnet. In diesem Fall tritt das Protokoll hinsichtlich dieses Staates bei Hinterlegung seiner Ratifizierungsurkunde in Kraft.