Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 176/1994

kundgemacht 10.03.1994 RIS↗Parlament↗
176. Protokoll über die Nachfolge der Tschechischen Republik zu dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses
PROTOKOLL ÜBER DIE NACHFOLGE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER CSFR
Kundmachung BGBl. Nr. 176/1994× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll A 4 § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

  1. Ziffer eins
    Die EFTA-Staaten verständigen die Tschechische Republik und die Tschechische Republik verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.
  2. Ziffer 2
    Die Tschechische Republik und die EFTA-Staaten informieren einander über alle Änderungen in der Vorzugsbehandlung, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt wird.