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BGBl. Nr. 176/1994

kundgemacht 10.03.1994 RIS↗Parlament↗
176. Protokoll über die Nachfolge der Tschechischen Republik zu dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses
PROTOKOLL ÜBER DIE NACHFOLGE DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER CSFR
Kundmachung BGBl. Nr. 176/1994× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R 34 § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4
Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung

  1. Ziffer eins
    Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen Republik werden keine neuen Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung eingeführt.
  2. Ziffer 2
    Mit Inkrafttreten dieses Abkommens beseitigen die EFTA-Staaten alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung für Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der Tschechischen Republik haben, ausgenommen die in Anhang römisch drei spezifizierten Erzeugnisse, für die die Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung gemäß den in diesem Anhang festgelegten Bestimmungen schrittweise abgebaut werden.
  3. Ziffer 3
    Für die in Anhang römisch vier angeführten Erzeugnisse, die ihren Ursprung in einem EFTA-Staat haben, beseitigt die Tschechische Republik alle Einfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung gemäß den in diesem Anhang festgelegten Bestimmungen.