BGBl. Nr. 18/1994
18. Verordnung: Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bundes-Vergabekontrollkommission - Höhe des Sitzungsgeldes
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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