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BGBl. Nr. 18/1994

kundgemacht 07.01.1994
18. Verordnung: Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höhe des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes festgelegt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 18/1994× zu Bundes-Vergabekontrollkommission - Höhe des Sitzungsgeldes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundes-Vergabekontrollkommission - Höhe des Sitzungsgeldes neu
§ 2neu

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