BGBl. Nr. 238/1994
238. Vorgeschlagene Änderungen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (4. Juni 1954)
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN ZUM ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR PRIVATER STRASSENFAHRZEUGE (4. JUNI 1954)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Artikel 23
Solange die Bestimmungen über die Vormerkbehandlung eingehalten werden, wird jede Vertragspartei unter den von ihm als notwendig erachteten Kontrollmaßnahmen die Erneuerung von Eingangsvormerkscheinen bewilligen, die von den zugelassenen Verbänden ausgestellt worden sind und vorübergehend in sein Gebiet eingeführte Fahrzeuge oder Ersatzteile betreffen. Die Ansuchen um Erneuerung sind vom haftenden Verband zu stellen.