BGBl. Nr. 238/1994
238. Vorgeschlagene Änderungen zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (4. Juni 1954)
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN ZUM ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR PRIVATER STRASSENFAHRZEUGE (4. JUNI 1954)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 37neu
Artikel 37
Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als acht beträgt.