BGBl. Nr. 258/1994
258. Verordnung: Ersatz der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Ersatz der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
Änderungen durch diese Kundmachung
Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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