Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 304/1994

kundgemacht 21.04.1994 RIS↗Parlament↗
304. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) über den Beitritt Österreichs zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) und die damit verbundenen Bedingungen; Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten („EUMETSAT“) samt Anlagen; Änderungsprotokoll und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) über den Beitritt Österreichs zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) und die damit verbundenen Bedingungen; Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten („EUMETSAT“) samt Anlagen; Änderungsprotokoll und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Kundmachung BGBl. Nr. 304/1994× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Abkommen neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 23.12.1993 · idF BGBl. Nr. 304/1994 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Ziffer eins Dieses Abkommen tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Ziffer 2 Gemäß Artikel 16.4 des EUMETSAT-Übereinkommens wird dieses Übereinkommen für Österreich ab dem Zeitpunkt rechtsgültig, an dem seine Beitrittsurkunde beim Verwahrer des Übereinkommens, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, hinterlegt wird.

GESCHEHEN zu Hamburg am 19. Oktober 1993 in zwei Urschriften, in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.