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BGBl. Nr. 312/1994

kundgemacht 28.04.1994
312. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen und des Bundesgesetzes über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft im Jahre 1976 und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 30. November 1982 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 632/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 163/1991, und das Bundesgesetz vom 6. Mai 1976 über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft im Jahre 1976 und über die zugehörigen budgetären Maßnahmen, BGBl. Nr. 256/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 163/1991, aufgehoben werden
Kundmachung BGBl. Nr. 312/1994×

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