BGBl. Nr. 398/1994
398. Verordnung: Fleischuntersucher-Ausbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Ausbildung und Prüfung von Fleischuntersuchern und Trichinenuntersuchern (Fleischuntersucher-Ausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Fleischuntersucher und Trichinenschauer - Ausbildung und Prüfung
aufgehoben
§ 8aufgehoben
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