BGBl. Nr. 425/1994
425. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uganda über finanzielle und technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UGANDA ÜBER FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die österreichischen Fachkräfte, die an oder über die Regierung der Republik Uganda Hilfe leisten sollen, werden von der Österreichischen Bundesregierung im Einvernehmen mit der Regierung der Republik Uganda ausgewählt.