BGBl. Nr. 434/1994
434. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“ und „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“ und „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Exportkauffrau“ und „Akademisch geprüfter Exportkaufmann“
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …