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BGBl. Nr. 475/1994

kundgemacht 28.06.1994 RIS↗
475. Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben
Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben
Kundmachung BGBl. Nr. 475/1994× zu Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu
in Kraft ab 02.05.1995 · idF BGBl. Nr. 475/1994 Art. 9↗RIS↗

Artikel 9

Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.