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BGBl. Nr. 543/1994

kundgemacht 15.07.1994
543. Verordnung: Bezeichnung der Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben der Land- und Forstwirtschaft, die der Genehmigungspflicht nicht unterliegen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben der Land- und Forstwirtschaft bezeichnet werden, die der Genehmigungspflicht nicht unterliegen
Kundmachung BGBl. Nr. 543/1994× zu Bezeichnung d. Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben

Änderungen durch diese Kundmachung

Bezeichnung d. Arten von Anlagen zur Ausübung von Nebengewerben neu