BGBl. Nr. 566/1994
566. Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 7/94 sowie Erklärungen
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES NR. 7/94 vom 21. März 1994 zur Änderung des Protokolls 47 und bestimmter Anhänge des EWR-Abkommens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1994 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuß alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens übermittelt worden sind.