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BGBl. Nr. 590/1994

kundgemacht 29.07.1994 RIS↗
590. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
Kundmachung BGBl. Nr. 590/1994× zu Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung des Sichtvermerkszwanges - Kündigung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 30.07.1994 · idF BGBl. Nr. 590/1994 Art. 1↗RIS↗

Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1959,) wurde gemäß Artikel 6, von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.