BGBl. Nr. 607/1994
607. Bundesgesetz: Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
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§ 1neu
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