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BGBl. Nr. 687/1994

kundgemacht 26.08.1994
687. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. Nr. 687/1994× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig war neu